der Firma
Gascompass
Eckhorster Dorfstraße 25
23617 Stockelsdorf
Einzelunternehmen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma Gascompass (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungsdienstleistungen für Unternehmen aus den Bereichen:
Technische Gase
Lebensmittel- / Food-Gase
Trockeneis /Co2
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Beratung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung trifft.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Projektauftrag.
(2) Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stockelsdorf den, 01.02.2026